Sie dürfen einzelnen Kandidatinnen oder Kandidaten nicht mehr als 3 Stimmen geben und insgesamt nicht mehr als 9 Stimmen verteilen, sonst ist Ihr Stimmzettel ungültig.
Die Obergrenze von 9 Stimmen gilt auch, wenn Sie Kandidaten verschiedener Parteien wählen.
Wenn Sie weniger als 9 Stimmen vergeben, verschenken Sie Stimmen.