Für Dich und unser Crailsheim

GEMEINSAM. NACHHALTIG. SOZIAL.

Richtig wählen ist nicht schwer!

In 7 Schritten zum Kommunalwahlexperten*

  1. Bei der Gemeinderatswahl in Crailsheim sind 40 Rätinnen und Räte zu wählen. Jede Wählerin und jeder Wähler hat 40 Stimmen.
  1. Einer Kandidatin oder einem Kandidaten können bis zu 3 Stimmen gegeben werden (Kumulieren).
  1. Auf die von der Wählerin oder dem Wähler ausgesuchte Liste (z. B. der Crailsheimer SPD) können Bewerberinnen und Bewerber anderer Listen übertragen werden, indem man ihre Namen auf die freien Zeilen der Liste schreibt (Panaschieren).
  1. Bewerberinnen und Bewerber, die eine Stimme erhalten sollen, werden mit einem Kreuz oder einer „1“ gekennzeichnet.
  1. Bewerberinnen und Bewerber, die zwei oder drei Stimmen erhalten sollen, werden mit einer „2“ oder „3“ gekennzeichnet.
  2. Will eine Wählerin oder ein Wähler einer Liste alle Stimmen ohne Gewichtung einzelner Bewerber geben, so kann er diese Liste ohne weitere Kennzeichnung unverändert abgeben. Enthält eine Liste weniger Bewerber als Kandidaten zu wählen sind, wird bei dieser Vorgehensweise allerdings ein Teil der Stimmen verschenkt. Wer so wählt, darf außerdem nur eine Liste abgeben, sonst ist die Stimmabgabe komplett ungültig.

* Diese Darstellung gilt für den Gemeinderat der Stadt Crailsheim. Bei der Wahl zum Kreistag des Landkreises Schwäbisch Hall ist alles etwas einfacher: Statt 40 Stimmen dürfen nur 9 Stimmen vergeben werden. Kumulieren (max. 3 Stimmen je KandidatIn) und Panaschieren sind auch bei der Kreistagswahl möglich.

Vorsicht! Bitte nicht verzählen! Zu viele Stimmen machen die Stimmabgabe ungültig!

 

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