SPD Crailsheim

SPD Crailsheim

Richtig wählen ist nicht schwer!

In 7 Schritten zum Kommunalwahlexperten*

  1. Bei der Gemeinderatswahl in Crailsheim sind 36 Rätinnen und Räte zu wählen. Jede Wählerin und jeder Wähler hat 36 Stimmen.
  1. Einer Kandidatin oder einem Kandidaten können bis zu 3 Stimmen gegeben werden (Kumulieren).
  1. Auf die von der Wählerin oder dem Wähler ausgesuchte Liste (z. B. der Crailsheimer SPD) können Bewerberinnen und Bewerber anderer Listen übertragen werden, indem man ihre Namen auf die freien Zeilen der Liste schreibt (Panaschieren).
  1. Bewerberinnen und Bewerber, die eine Stimme erhalten sollen, werden mit einem Kreuz oder einer „1“ gekennzeichnet.
  1. Bewerberinnen und Bewerber, die zwei oder drei Stimmen erhalten sollen, werden mit einer „2“ oder „3“ gekennzeichnet.
  1. Bei den Teilorten können nur so viele Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden, wie es Sitze für diesen Ort gibt. Dies ist auf dem Wahlzettel angegeben.
  1. Will eine Wählerin oder ein Wähler einer Liste alle Stimmen ohne Gewichtung einzelner Bewerber geben, so kann er diese Liste ohne weitere Kennzeichnung unverändert abgeben. Enthält eine Liste weniger Bewerber als Kandidaten zu wählen sind, wird bei dieser Vorgehensweise allerdings ein Teil der Stimmen verschenkt. Wer so wählt, darf außerdem nur eine Liste abgeben, sonst ist die Stimmabgabe komplett ungültig.

* Diese Darstellung gilt für den Gemeinderat der Stadt Crailsheim. Bei der Wahl zum Kreistag des Landkreises Schwäbisch Hall ist alles etwas einfacher: Statt 36 Stimmen dürfen nur 9 Stimmen vergeben werden. Kumulieren (max. 3 Stimmen je KandidatIn) und Panaschieren sind auch bei der Kreistagswahl möglich. Eine besondere Regel für die Teilorte gibt es hier aber nicht.

Vorsicht! Bitte nicht verzählen! Zu viele Stimmen machen die Stimmabgabe ungültig!

 

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