SPD Crailsheim

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Aktuelle Informationen zur Flüchtlingspolitik - Teil 1

Veröffentlicht am 03.08.2015 in Landespolitik

Liebe Genossinnen und Genossen,
werte Leserinnen und Leser,

im folgenden Text, zusammengestellt von unserem Landtagsabgeordneten Nik Sakellariou, finden Sie Aktuelles rund um das Thema "Flüchtlingspolitik". Reinschnuppern lohnt sich!

INFORMATIONEN ZUR FLÜCHTLINGSPOLITIK  

  

  1. Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels  

  

Grundlegende Botschaften  

  • Landesregierung hat nichts verschlafen, sondern frühzeitig beim Bund und auch in eigenem Kompetenzbereich Vorsorge getroffen (Haushaltabsicherung, Briefe an die Bundesregierung, MPK, Prognosen des BAMFs nicht blind übernommen, sondern mit einem Sicherheitspuffer ausgestattet).  

  • Haushalt wurde bereits aufgestockt und ist auch bereit noch weiter aufgestockt zu werden, v.a. um Kommunen zu erleichtern.  

  • Ehrenamtliches Engagement als standhafte, aber auch zu pflegende Säule der Flüchtlingshilfe  

  • BWs beispiellose Zivilgesellschaft wird auch beispiellos von der Landesregierung unterstützt und gehört.  

  • Jeder verantwortliche, politische Kommunikator muss Formulierungen wie kippende, fragile Stimmung, Flüchtlingsstrom, Völkerwanderung nicht nur vermeiden, sondern aus dem Sprachgebrauch entfernen.  

  • Flüchtlinge nicht nur als Problem, sondern auch als Chance betrachten (Stichwort: Kulturelle Vielfalt und Fachkräftebedarf).  

  

Flüchtlingsaufnahme und -unterbringung  

  • Erhöhung der bestehenden Erstaufnahmekapazitäten von derzeit 9.000 (950 in 2011) auf 14.700 bis Jahresende. Bereits heute haben wir die Erstaufnahmekapazitäten also verzehnfacht.  

  • Erhöhung der bestehenden Erstaufnahmekapazitäten im kommenden Jahr auf insgesamt 20.000.  

  • BW nimmt allein 13 Prozent der Flüchtlinge in Deutschland auf und stellt aber derzeit ein Viertel der zur Verfügung stehenden LEA-Plätze.  

  • Außerkraftsetzung der Mindestfläche von sieben Quadratmeter Wohn-/Schlaffläche um zwei Jahre bis 2018.  

  • Anpassung der Sozialbetreuung in der Erstaufnahme entsprechend eines Schlüssels von 1:100.  

  • Einrichtung eines WLANs in allen Erstaufnahmeeinrichtungen.  

  • Aufstockung des Sonderwohnbauprogramms Flüchtlinge für die Anschlussunterbringung in den Städten und Gemeinden für 2016 um weitere 30 Mio. Euro.  

  • Einrichtung einer Lenkungsgruppe aus IntMStM, IM und MFW unter Einbeziehung kommunaler Spitzenverbände, um schnelle und unbürokratische Entscheidungen zu treffen und Verfahren zu beschleunigen.  

  • Ziel: Flüchtlinge ohne Bleiberechtsperspektive sollen nicht in die Kommunen verteilt werden, sondern aus der Erstaufnahme bei abgeschlossenen Asylverfahren zurückgeführt werden.  

  

Forderungen an den Bund  

  • Verkürzung der Verfahren, v.a. die Antragsannahme betreffend, schnellere Verfahren sind das Nadelöhr aller möglichen Lösungen.  

  • Bleiberecht für syrische Flüchtlinge außerhalb des Asylverfahrens, damit diese gar nicht mehr in das Asylverfahren kommen.  

  • Erhöhung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau.  

  • Gesetzliche Grundlage für eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge auf Grundlage des AsylbLG wird voraussichtlich ab 1.1.2016 eingeführt. Dies bedeutet eine klare finanzielle Entlastung für die  

Kommunen.  

  • Einrichtung einer zentralen Clearingstelle zur Passbeschaffung.  

  • Aufenthaltstitel während Ausbildung/Beschäftigung: Rechtssicherheit für Unternehmen und Betriebe, die Antragsteller auch schon während des laufenden Verfahrens in Ausbildung nehmen, klare Formulierung eines Bleiberechts statt Duldung.  

  • Legale Arbeitsmarktzugänge für Menschen von dem Westbalkan.  

  • Ermöglichen eines Spurwechsels aus dem System des Asylverfahrens in die legale Arbeitsmigration.  

  

Erste Maßnahmen im Umgang mit Antragstellern  

  • Freiwillige Rückkehr unterstützen: Ausbau der Rückkehrberatung für Asylsuchende mit geringer Bleibeperspektive mit dem Ziel, durch frühzeitige Beratungsgespräche eine freiwillige Rückkehr in die Herkunftsstaaten zu erreichen und die Wege der legalen Einwanderung aufzuzeigen.  

  • Leistungskürzungen und Beschäftigungsverbote bei ausreisepflichtigen Personen, die sich willentlich ihrer Rückführung entziehen.  

  • Humanitäre Rückführungen, auch durch Unterstützung der Behörden in den Heimatstaaten, die Rückkehrer wieder aufnehmen zu können. 

 
 

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