SPD Crailsheim

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Südwest Presse vs. Stadtblatt – eine unendliche Geschichte?

Veröffentlicht am 26.04.2017 in Kommunalpolitik

Teil zwei der heutigen Berichte handelt von den Rechtsstreitigkeiten der Stadt Crailsheim und der Südwest Presse, den Herausgebern des hiesigen Hohenloher Tagblatts. Autor ist unser jüngster Stadtrat, Dennis Arendt.

 

Da ist er, der nächste Antrag auf eine Ordnungsgeldverfügung durch die Muttergesellschaft der Südwest Presse. Auch dieses Mal will die Neue Presse-gesellschaft mit Sitz in Ulm die Berichterstattung im Crailsheimer Stadtblatt vehement einschränken.

 

Was darf ein kommunales Amtsblatt und was darf es nicht? Hierunter wird ein inzwischen wohl verbitterter Rechtsstreit zwischen den Parteien geführt, der zu keinem gütlichen Ende finden wird – eher noch: Der Bundesgerichtshof, wenn nicht sogar das Bundesverfassungsgericht werden sich mit dieser Thematik befassen müssen.

 

Doch was darf nun ein kommunales Amtsblatt – und was nicht?

 

Die Muttergesellschaft der Südwest Presse vertritt hier eine enge Auffassung: Berichterstattung über Inhalte, die die Gemeinde und ihr Wesen betreffen, sofern dies nicht „pressemäßig“ und in Kurzform berichtet wird.

 

Nicht verwunderlich ist es, dass die Verwaltung eine andere Auffassung vertritt:
So soll ein kommunales Amtsblatt nicht nur über Termine und Veranstaltungen berichten dürfen, sondern auch Image
pflege und Berichterstattung durch das Blatt betreiben.

Doch zurück zum letzten Ordnungsgeldantrag:

Der Anwalt der Gegenseite möchte Meldungen des Standesamtes und zugehörige Bilder verbieten lassen. Ob hierdurch die „freie Presse“ geschädigt wird, ist unsererseits höchst zweifelhaft, gehört doch das Standeswesen zu einer ureigenen kommunalen Aufgabe.

Die Stadt Crailsheim führt gemeinsam mit den anderen vier Städten in Hohenlohe das Städteforum „Hohenlohe Plus“. Dieses soll sich für eine steigernde Attraktivität und Vernetzung der Gesamtregion einsetzen. Auch hierüber soll das Stadtblatt nicht berichten dürfen.

Wie steht es um Städtepartnerschaften? Hier gesteht die Gegenseite zwar ein, dass diese zum Tagesgeschäft gehören, aber wenn Berichte von Austauschschülern geschrieben werden, werden diese als „Human-Interest-Story“ geschimpft und haben nichts im Stadtblatt zu suchen. Dies ist aus unserer Sicht ein Affront gegen all diejenigen Ehrenamtlichen, die sich im Namen der Stadt und in städtischer Aufgabe um Freundschaft und Völkerverständigung über die hiesigen Grenzen hinweg kümmern.

Bekanntmachungen von Landesbehörden oder dem Landkreis? Pustekuchen, das gehört nicht in das kommunale Amtsblatt, meint die SWP. Wir finden dagegen, im Wege der Amtshilfe darf eine Kommune auch andere für die Gemeinde wichtige Informationen an ihre Bürgerschaft herausgeben.

Wenn sich die Stadt dann auch noch für besseren Schienenverkehr im Rahmen einer Interessengemeinschaft engagiert, dann darf das nur mittels Kurzmitteilung geschehen und nicht per Berichterstattung – so die Gegenseite. Auch die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt bei städtischen Highlights wie Volksfest und Sichelhenket wird angemahnt – alles in allem wird überall versucht, die kommunale Öffentlichkeitsarbeit intensiv einzuschränken.

Wie das mit den Äußerungen des Hohenloher Tagblatts einhergehen soll, die Stadt möge sich angesichts schlechter Wahlbeteiligungen um mehr Teilhabe der Bürger*innen kümmern, bleibt schleierhaft und fraglich. Ebenso erscheint es verwerflich, dass die Tagespresse die laufenden Rechtsstreitigkeiten im lokalen Teil verschweigt.

Es bleibt also spannend, wie die Rechtsstreitigkeiten entschieden werden, und was ein kommunales Amtsblatt veröffentlichen darf. Wahre Gesprächsbereitschaft, die immer wieder durch die Blume angedeutet wird, zeigt die Neue Pressegesellschaft mit ihrem Ordnungsgeldantrag nicht. Die letzten Worte sind hier jedenfalls noch nicht geschrieben.

 
 

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